Bedingungen für Jahresplätze
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Allgemeine Bedingungen
Auf den Mietvertrag finden die Rammelbeek-Bedingungen Anwendung, ebenso wie die Stilrichtlinien (siehe Anlage am Ende dieser Seite), die auf unserem Campingplatz geltenden Hausregeln sowie die Bedingungen in Bezug auf Verkauf und Instandhaltung von Mobilheimen/Chalets.
1. Verkauf
A. Wenn Sie Ihr Mobilheim oder Chalet verkaufen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Anschließend prüfen wir, ob wir dem Verkauf zustimmen können. Dabei gelten unter anderem die nachfolgenden Punkte (B bis D).
B. Das Mobilheim/Chalet muss sich nach Einschätzung des Campingplatzbetreibers in gutem Zustand befinden und allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Unter „gutem Zustand“ verstehen wir unter anderem:
fahrbereit
keine Rost- oder Fäulnisschäden
keine Undichtigkeiten
gepflegter Zustand (z. B. Lackierung)
C. Bei einem Verkauf ab dem 01.09.2023 muss der Wert des Mobilheims/Chalets mindestens € 15.000,- betragen.
Ein entsprechender Nachweis über den Verkaufspreis ist erforderlich.
Wichtig: Es handelt sich hierbei ausschließlich um den Wert des Mobilheims – nicht um den Stellplatz.
Die Wertermittlung kann durch den Campingplatz oder einen externen Gutachter erfolgen (Kosten trägt der Verkäufer).
D. Es dürfen keine zukünftigen Pläne für den Stellplatz bestehen, die einer Weitervermietung oder Nutzung entgegenstehen.
2. Neuer Eigentümer
Der potenzielle Käufer eines Mobilheims/Chalets sowie mitreisende Personen müssen zur Atmosphäre des Campingplatzes passen und sich an die geltenden Regeln halten.
Der Käufer muss vor dem Kauf dem Campingplatz vorgestellt werden
Der Campingplatz entscheidet, ob der Käufer als Gast akzeptiert wird
Der Käufer wird über alle geltenden Regeln und Abläufe informiert
A. Camping De Rammelbeek kann beim Verkauf unterstützen.
Die Vermittlungsprovision beträgt 3,5 %, mindestens jedoch € 525,-.
Wir präsentieren Ihr Objekt an der Rezeption sowie auf unserer Website.
B. Das Grundstück und das Mobilheim müssen jederzeit ordentlich gepflegt sein.
Falls dies nicht erfolgt:
erfolgt zunächst eine schriftliche Verwarnung
wird innerhalb von 14 Tagen keine Pflege durchgeführt, übernimmt der Campingplatz die Arbeiten
Kosten: mindestens € 40,- pro Stunde und Person
3. Parkordnung
Nachfolgend die wichtigsten Regeln unseres Campingplatzes:
Autoverkehr nur zwischen 07:30 und 22:30 Uhr, max. 10 km/h
Angemessene Kleidung in Restaurant, Laden und Rezeption
Tagesgäste müssen den Platz bis 22:00 Uhr verlassen
Übernachtungsgäste müssen vorab angemeldet werden (sonst doppelte Kosten)
Nachtruhe von 22:30 bis 07:30 Uhr
Keine größeren Arbeiten während der Saison
Müll muss getrennt entsorgt werden
Sperrmüll ist selbst zu entsorgen
Grillen nur mit Wasser in unmittelbarer Nähe erlaubt
Pellet- und Holzöfen in Innenräumen sind nicht erlaubt
Eigene Versicherung für Mobilheim erforderlich
Bei Brandschäden kann das Chalet auf Kosten des Eigentümers entfernt werden
Fahrzeuge müssen auf dem eigenen Stellplatz stehen
Wasserzähler muss jederzeit zugänglich sein
Gasschläuche alle 5 Jahre ersetzen
Keine Partys oder laute Musik
Nutzung ausschließlich zu Freizeitzwecken (max. 180 Tage/Jahr)
Bäume und Sträucher nur nach Absprache entfernen
Untervermietung nur gegen Gebühr oder im Rahmen eines Tauschsystems
Haustiere nur angeleint, Hinterlassenschaften sind zu entfernen
Eigene Pools nur unter Aufsicht (max. 5 cm Wasserhöhe ohne Aufsicht)
Maximal ein Chalet oder Wohnwagen pro Stellplatz
Zäune, Anbauten oder Gartenhäuser nur nach Genehmigung
Wichtige Zusatzbestimmungen (seit 01.01.2019)
Im Sinne der Brandsicherheit und eines gepflegten Erscheinungsbildes gilt:
Gartenhäuser max. 1,80 × 2,10 m, max. 1 pro Stellplatz
Keine neuen An- oder Umbauten erlaubt
Sonnenschutz darf nicht geschlossen sein
Keine Zäune erlaubt
Hecken an der Vorderseite max. 1,25 m hoch
Maximal 2 Gasflaschen pro Stellplatz
Abschließend
Zusätzlich gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Gäste einschließlich Dauercamper verbindlich sind.