Bedingungen für Jahresplätze

Allgemeine Bedingungen

Auf den Mietvertrag finden die Rammelbeek-Bedingungen Anwendung, ebenso wie die Stilrichtlinien (siehe Anlage am Ende dieser Seite), die auf unserem Campingplatz geltenden Hausregeln sowie die Bedingungen in Bezug auf Verkauf und Instandhaltung von Mobilheimen/Chalets.

1. Verkauf

A. Wenn Sie Ihr Mobilheim oder Chalet verkaufen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Anschließend prüfen wir, ob wir dem Verkauf zustimmen können. Dabei gelten unter anderem die nachfolgenden Punkte (B bis D).

B. Das Mobilheim/Chalet muss sich nach Einschätzung des Campingplatzbetreibers in gutem Zustand befinden und allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Unter „gutem Zustand“ verstehen wir unter anderem:

  • fahrbereit

  • keine Rost- oder Fäulnisschäden

  • keine Undichtigkeiten

  • gepflegter Zustand (z. B. Lackierung)

C. Bei einem Verkauf ab dem 01.09.2023 muss der Wert des Mobilheims/Chalets mindestens € 15.000,- betragen.
Ein entsprechender Nachweis über den Verkaufspreis ist erforderlich.

Wichtig: Es handelt sich hierbei ausschließlich um den Wert des Mobilheims – nicht um den Stellplatz.

Die Wertermittlung kann durch den Campingplatz oder einen externen Gutachter erfolgen (Kosten trägt der Verkäufer).

D. Es dürfen keine zukünftigen Pläne für den Stellplatz bestehen, die einer Weitervermietung oder Nutzung entgegenstehen.

2. Neuer Eigentümer

Der potenzielle Käufer eines Mobilheims/Chalets sowie mitreisende Personen müssen zur Atmosphäre des Campingplatzes passen und sich an die geltenden Regeln halten.

  • Der Käufer muss vor dem Kauf dem Campingplatz vorgestellt werden

  • Der Campingplatz entscheidet, ob der Käufer als Gast akzeptiert wird

  • Der Käufer wird über alle geltenden Regeln und Abläufe informiert

A. Camping De Rammelbeek kann beim Verkauf unterstützen.
Die Vermittlungsprovision beträgt 3,5 %, mindestens jedoch € 525,-.
Wir präsentieren Ihr Objekt an der Rezeption sowie auf unserer Website.

B. Das Grundstück und das Mobilheim müssen jederzeit ordentlich gepflegt sein.
Falls dies nicht erfolgt:

  • erfolgt zunächst eine schriftliche Verwarnung

  • wird innerhalb von 14 Tagen keine Pflege durchgeführt, übernimmt der Campingplatz die Arbeiten

  • Kosten: mindestens € 40,- pro Stunde und Person

3. Parkordnung

Nachfolgend die wichtigsten Regeln unseres Campingplatzes:

  • Autoverkehr nur zwischen 07:30 und 22:30 Uhr, max. 10 km/h

  • Angemessene Kleidung in Restaurant, Laden und Rezeption

  • Tagesgäste müssen den Platz bis 22:00 Uhr verlassen

  • Übernachtungsgäste müssen vorab angemeldet werden (sonst doppelte Kosten)

  • Nachtruhe von 22:30 bis 07:30 Uhr

  • Keine größeren Arbeiten während der Saison

  • Müll muss getrennt entsorgt werden

  • Sperrmüll ist selbst zu entsorgen

  • Grillen nur mit Wasser in unmittelbarer Nähe erlaubt

  • Pellet- und Holzöfen in Innenräumen sind nicht erlaubt

  • Eigene Versicherung für Mobilheim erforderlich

  • Bei Brandschäden kann das Chalet auf Kosten des Eigentümers entfernt werden

  • Fahrzeuge müssen auf dem eigenen Stellplatz stehen

  • Wasserzähler muss jederzeit zugänglich sein

  • Gasschläuche alle 5 Jahre ersetzen

  • Keine Partys oder laute Musik

  • Nutzung ausschließlich zu Freizeitzwecken (max. 180 Tage/Jahr)

  • Bäume und Sträucher nur nach Absprache entfernen

  • Untervermietung nur gegen Gebühr oder im Rahmen eines Tauschsystems

  • Haustiere nur angeleint, Hinterlassenschaften sind zu entfernen

  • Eigene Pools nur unter Aufsicht (max. 5 cm Wasserhöhe ohne Aufsicht)

  • Maximal ein Chalet oder Wohnwagen pro Stellplatz

  • Zäune, Anbauten oder Gartenhäuser nur nach Genehmigung

Wichtige Zusatzbestimmungen (seit 01.01.2019)

Im Sinne der Brandsicherheit und eines gepflegten Erscheinungsbildes gilt:

  • Gartenhäuser max. 1,80 × 2,10 m, max. 1 pro Stellplatz

  • Keine neuen An- oder Umbauten erlaubt

  • Sonnenschutz darf nicht geschlossen sein

  • Keine Zäune erlaubt

  • Hecken an der Vorderseite max. 1,25 m hoch

  • Maximal 2 Gasflaschen pro Stellplatz

Abschließend

Zusätzlich gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Gäste einschließlich Dauercamper verbindlich sind.